Aus der Fraktion

Sommerpause bei „Fraktion im Gespräch“
Ein herzliches Dankeschön an Sie, liebe Eriskircherinnen und Eriskircher, für die rege Beteiligung bei „FWV-Fraktion im Gespräch“ sowie den intensiven und guten Austausch mit Ihnen über verschiedenste Themen. Es zeigt uns, dass gerade die Begegnungen im ungezwungenen und lockeren Rahmen für Viele von Ihnen den Anlass geben, sich näher bzw.

Feuerwehr / Nahwärmeprojekt / B-Plan-Schussenreute / Barrierefreier ÖPNV
Die FWV-Fraktion informiert über die Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2023, die mit der Vorstellung des neuen Feuerwehrbedarfsplans durch den stellvertretende Kreisbrandmeister Peter Schörkhuber begann. Dieser lobte nicht nur die schnellen Ausrückzeiten, sondern auch den sehr guten Ausbildungsstand und die hervorragende Nachwuchsarbeit unserer Feuerwehr. In den nächsten Jahren stehen der Ersatz

„FWV-Fraktion im Gespräch“ – Schussenhangkante, ÖPNV und erneuerbare Energien
Vier Interessierte folgten der Einladung der Freien Wählervereinigung (FWV) in die Pizzeria „Da Fato“ am 28.Juni mit den Gemeinderäten Egon Wetzel, Florian Gottwald und Marc Hemmer. Größeren Raum nahmen erneut Fragen zur möglichen Bebauung „Schussen-Hangkante“ in Mariabrunn ein. Im Vorfeld der letzten Gemeinderatssitzung wurden dort deutlich sichtbar Pfosten eingeschlagen. Der

Ungezwungener Austausch bei „FWV-Fraktion im Gespräch“
Der Urlaubszeit zum Trotz stieß das Gesprächsangebot der Gemeinderatsfraktion der Freien Wählervereinigung (FWV) auf guten Zuspruch in der Eriskircher Einwohnerschaft am 30. Mai in der Pizzeria „Da Fato“. Mit mehreren Interessierten und Mitgliedern der Gemeinderatsfraktion wurde über verschiedenste lokale Themen geredet und unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht. Seitens der Fraktion waren Petra

Richtigstellung zum Bebauungsplan Schussenreute
Im Mitteilungsblatt vom 5. Mai 2023 schreibt die CDU, „Somit wurde der Bebauungsplan Schussenreute trotz der Gegenstimmen der CDU beschlossen“. Diese Aussage ist irreführend und falsch: Beschlossen wurde nicht der Bebauungsplan, sondern zwei Änderungen des Entwurfes und die erneute Auslegung des Entwurfs sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.