Deutliche Erhöhung der Parkgebühren im Strandbad

Auf Antrag der CDU wertete die Verwaltung die Parkvorgänge der Jahre 2022 bis 2024 und die Gebühreneinnahmen aus. Einer der Tagesordnungspunkte war die Analyse und Erhöhung der Gebühren auf dem Strandbadparkplatz. Bei der Einführung in 2022 ging es darum, die Kosten, die die Unterhaltung und der Betrieb des Parkplatzes verursachen, nicht länger ausschließlich den Eriskircher Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufzubürden, sondern auch den auswärtigen Parkierenden. Nicht zuletzt sollte auch noch ein Überschuss den Gemeindehaushalt aufbessern. Gab es im Jahr 2022 noch keine näheren Erkenntnisse zur Parkplatznutzung, liegen jetzt für 2023 und 2024 konkrete Zahlen vor, die sich nicht wesentlich unterscheiden. Auf dieser Grundlage und dem ermittelten Gesamtaufwand hielt die Verwaltung die Anhebung der Parkgebühr auf 1,01 Euro pro Stunde für erforderlich und schlug je angefangener
Stunde eine Gebühr von 1,25 Euro sowie einen Tageshöchstsatz von 7,50 Euro vor. Die FWV hält diese deutliche Gebührenanhebung um 150 Prozent für zu hoch und befürchtet, dass darunter die Zahl der Besucher des Strandbads mit seinem Restaurant und des Naturschutzgebiets leiden könnte. Weniger Parkplatzbenutzer würden nicht zu dem gewünschten Anstieg der Gebühreneinnahmen führen. Stattdessen erachtete die FWV eine maßvolle Anhebung auf 1,00 Euro je Stunde und eine Tageshöchstgebühr von 5,00 Euro für
die nächsten beiden Jahre für angemessen. Zur Überraschung der FWV beschloss jedoch die CDU-Fraktion, die die Erhebung von Parkgebühren 2022 noch grundsätzlich ablehnte, mit ihrer Stimmenmehrheit die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung