Kommende Herausforderungen

Alte Schulen

Die ehemaligen Schulgebäude in Eriskirch und Mariabrunn sind in die Jahre gekommen. Die Nutzung der Gebäude insbesondere in Eriskirch ist nicht erst seit dem Umbau der Festhalle weniger geworden. Die Gebäude sind nicht barrierefrei, Heizung, sanitäre Einrichtungen, Fenster, Böden, Küchen grundlegend sanierungsbedürftig. Über viele Jahre wurde immer nur das allernötigste renoviert und Folgen von z.B. Wasserschäden saniert. Im Rahmen einer Gesamtsanierung wäre auch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle angezeigt. Wie groß der Kostenaufwand für eine solche Generalsanierung wäre, kann derzeit nicht beziffert werden.

Sicherlich kann der Betrieb der beiden Gebäude im bisherigen Zustand noch eine gewisse Zeit fortgeführt werden. Vor dem Hintergrund der knapper werdenden finanziellen Ressourcen der Gemeinde stellt sich die Frage, wie lange die Gemeinde sich diese sanierungsbedürftigen Gebäude – und dazu zählen auch das Rathaus und der Bauhof – noch leisten kann und will. Auch die Kosten für die Sanierung des maroden Kindergartens Mariabrunn, der zwar der Kirchengemeinde Mariabrunn gehört, werden weit überwiegend von der Gemeinde zu tragen sein.

Wir halten es für dringend geboten, in den nächsten ein, zwei Jahren mit allen Vereinen, Gruppierungen und Institutionen eine Erhebung durchzuführen, welche Nutzungen in den alten Schulgebäuden noch gewünscht und notwendig sind. Auf dieser Grundlage wird der Gemeinderat darüber entscheiden müssen, welche Nutzungen an welcher Stelle angeboten, gebündelt werden oder wegfallen sollen. Für diese Entscheidung wird es dann auch erforderlich sein, Umbau- und Sanierungskosten zu ermitteln.

Wegen der Vielzahl der Sanierungsobjekte ist es notwendig, im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung die Finanzierbarkeit der Maßnahmen zu prüfen und ggf. auch über die Aufgabe einzelner Standorte nachzudenken, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Die Aufgabe eines Standorts muss nicht nur als möglichst gewinnbringender Verkauf erfolgen. Vielmehr kann der Verkauf auch an Bedingungen geknüpft werden, z.B. die Bereitstellung günstiger Wohnungen oder Umsetzung von bestimmten Wohnprojekten, etc.

Bahnhofsareal

Der Obstgroßmarkt Spanagel ist einer der bedeutenden Gewerbebetriebe in Eriskirch. Im Jahre 2009 wurde das neue Betriebsgebäude an der B31 neu in Betrieb genommen. Voraus gingen viele Planungsschritte bis das Vorhaben umgesetzt werden konnte. Eine Voraussetzung war auch, dass sich die Eigentümer vertraglich verpflichteten, den Betrieb am alten Standort am Bahnhof aufzugeben. Nach rund 15 Jahren ist es nun Zeit, sich mit den Eigentümern Gedanken zu einer neuen Nutzung des Gebiets zu machen.

Der Bahnhof ist, seit er auch von Linienbussen angefahren wird, ein wichtiger Knotenpunkt für den ÖPNV. Daneben stehen dort zahlreiche kostenlose Pkw-Stellplätze und eine Elektro-Ladesäule zur Verfügung. Das Naturschutzzentrum im alten Bahnhofsgebäude ist eine Attraktion für Besucher von Eriskirch. Das Bahnhofsareal ist damit ein wichtiger erster Anlaufpunkt, ein Aushängeschild von Eriskirch, das nach Wegfall der ursprünglichen gewerblichen Nutzung eine Aufwertung erfahren sollte. 

Für diesen wichtigen Ort wäre eine Neugestaltung des Platzes, evt. eine öffentliche Toilette, eine Gastronomie und eine Wohn-/Mischnutzung mit nichtstörendem Gewerbe und eine verträgliche Neuordnung des Verkehrs vorstellbar und wünschenswert. Sofern eine solche Änderung mit den Vorstellungen der Eigentümer in Einklang zu bringen wäre, könnten entsprechende Planungen beauftragt werden. Ggf. könnten dazu auch noch angrenzende bislang unbebaute oder sanierungsbedürftige Flächen einbezogen werden.

Mit der Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebiets hat der Gemeinderat Möglichkeiten geschaffen, planerische und bauliche Maßnahmen mit Landesmitteln und Eigenmitteln anteilig finanziell zu fördern.

Dorfentwicklung

Bei der Befragung der Bürger im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde deutlich, dass der alte Kern von Eriskirch entlang der Schussen-, Ried- und Bahnhofsstraße mit der historischen Holzbrücke, der Kirche und dem Kirchplatz für viele Einwohner ein wesentlicher, identitätstiftender Teil von Eriskirch darstellt. Dies drückt sich im Wappen, auf dem Mitteilungsblatt und zahlreichen anderen Darstellungen aus. 

In den letzten Jahren zeichnete sich aber mit der Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe, dem Generationenwechsel bei den Eigentümern der Grundstücke, der Schließung der Gaststätte Anker, dem Verlust der Bedeutung der alten Schule ein zu erwartender Strukturwandel ab, der auch eine Änderung der baulichen Nutzungen nach sich ziehen wird.

Bislang gibt es keinen Bebauungsplan, der Regelungen enthält für eine bauliche Umnutzung der großen Gebäude im Umfeld des Kirchplatzes. Zu erwarten ist, dass vielfach eine Neubebauung mit einer Wohnnutzung folgen wird. Eine weitgehende Neubebauung um den Kirchplatz herum könnte eine gute Chance zu einer ansprechenden und attraktiven Neugestaltung des Areals werden.

Mit einer Überplanung des Gesamtareals unter Einbeziehung der Interessen der Eigentümer könnte eine Neugestaltung und Aufwertung erreicht werden, die bei einer Einzelbetrachtung eines Bauvorhabens eines Grundstücks nicht möglich wäre. Mit der Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebiets für dieses Gebiet hat der Gemeinderat attraktive Möglichkeiten geschaffen, planerische und bauliche Maßnahmen mit Landesmitteln und Eigenmitteln anteilig finanziell zu fördern. Eine städtebauliche Gesamtplanung kann, muss aber nicht zwingend in einem Bebauungsplan münden. Seine Beachtung sollte aber Voraussetzung für Fördermittel werden.

Erneuerbare Energien

Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Die erneuerbaren Energien sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden (vgl. § 2 EEG).

Der aktuell in Aufstellung befindliche Teilregionalplan Energie sieht bedauerlicherweise für das Gemeindegebiet keine Vorrangflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FF-PV) oder für Windkraft vor. Einer Ausweisung steht unter anderem die Zuordnung der gesamten Gemeindefläche in den Uferbereich des Bodensees im Landesentwicklungsplan von 2002 entgegen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass es kaum möglich sein wird, für großflächige Freiflächen-PV-Anlagen (> 5 ha) die planungsrechtlichen Grund­lagen zu schaffen. Grundsätzlich möglich ohne Bebauungsplan sind aber bauplanungsrechtlich privilegierte landwirtschaftliche Agri-PV-Anlagen bis 2,5 ha Fläche.

Wir werden uns dennoch dafür einsetzen auch bei kleineren FF-PV unterhalb der raumordnerischen Bedeutsamkeit die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Weiter wollen wir beim Regionalwerk auf den Ausbau des Stromnetzes hinwirken, dass alle Potentiale für PV-Anlagen auf privaten Dächern ausgenutzt werden können. Für die Nutzung von Nahwärme sehen wir Potential vor allem im Bereich von Neubaugebieten und vielleicht im Umfeld der Kläranlage (Wärmenutzung des Abwassers).

Friedhöfe

In Eriskirch und in Mariabrunn gibt es jeweils einen Friedhof. Diese verfügen im Wesentlichen über eine vergleichbare Infrastruktur mit einer offenen Aussegnungshalle. Dies ist so historisch gewachsen und eng mit den beiden katholischen Kirchengemeinden verbunden.

Mittlerweile sind die Gebäude und Wege in die Jahre gekommen und bedürfen einer Sanierung und Modernisierung. Mit den gesellschaftlichen Änderungen veränderten sich auch die Gebräuche bei und Erwartungen an die Bestattungen. Es gibt Trends zu weniger kirchlichen Bestattungen, mehr Urnenbeisetzungen, weniger Sargbeisetzungen. Neue Begräbnismöglichkeiten wie Waldfriedhöfe und pflegeleichte Grabstellen werden zunehmend nachgefragt.

Wir haben das Thema im Dezember 2023 mit unserem Antrag auf Beratung und Einrichtung eines Friedhofsausschusses wieder auf die Tagesordnung gesetzt und den Handlungsbedarf aufgezeigt. Mit unserem Antrag haben wir erreicht, dass über die

  • Sanierung der Wege, die Umgestaltung des Friedhofs unter Berücksichtigung der geänderten Begräbniswünsche und -gepflogenheiten und der Anforderungen an die Unterhaltung und des Betriebs des Friedhofs, die
  • Sanierung und Modernisierung der Aussegnungshallen einschließlich der erforderlichen Technik und die
  • Überprüfung und ggf. Erarbeiten eines Vorschlags zur Anpassung der Friedhofsbenutzungs- und Friedhofsgebührenverordnung

beraten wird. Einfachere, kostengünstige Maßnahmen sollen möglichst schnell umgesetzt werden, aufwändige und teure Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Grundsteuer

Die alte Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine neue, gerechtere Form der Besteuerung zu regeln. Nach langem Zögern hat zuerst der Bund und dann auch unser Land mit der Grundsteuerreform neue Regeln zur Besteuerung der Grundstücke festgelegt. Die neue Regelung soll nun zum 1.1.2025 in Kraft treten.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:

  1. Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
    (der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss festgelegt)        
  2. Grundsteuerwert x Steuermesszahl (abzügl. Abschläge)
    = Grundsteuermessbetrag
    (Abschlag z.B. für Wohngebäude 30 %)
  3. Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde
    = Grundsteuer

Für die Grundsteuer B sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend. Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die neuen Bodenrichtwerte sind in der Regel höher als die alten Einheitswerte, deshalb fällt der Grundsteuermessbetrag oft höher aus als bisher.

Der Gemeinderat hat jedoch keine Einflussmöglichkeit auf deren Höhe. Der Gemeinderat kann einzig und allein die Hebesätze für die Grundsteuer A (bisher 360 v.H. für landwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (bisher 360 v.H.) festlegen.

Wir wollen die Hebesätze so ändern, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer in der Summe möglichst gleichhoch bleiben, wie bisher. Dennoch wird es für viele Grundstücksbesitzer zu einer höheren Grundsteuer kommen, während andere voraussichtlich weniger bezahlen werden. Man geht davon aus, dass insbesondere Besitzer von Eigentumswohnungen entlastet werden.

Haushalt

Die Gemeinde Eriskirch soll auch in Zukunft eine attraktive, lebenswerte Gemeinde mit modernen öffentlichen Einrichtungen und einer intakten Infrastruktur über und unter der Erde bleiben, die den Bürgern die benötigten Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Leider wird die Herausforderung, einen ausgeglichenen Gemeindehaushalt aufzustellen, von Jahr zu Jahr größer. Seit vielen Jahren spart die Gemeinde, wo es nur möglich ist, auch in dem sie die Sanierung und Modernisierung von bestehenden Einrichtungen wie z.B. den alten Schulen, Rathaus und Bauhof zugunsten anderer Projekte aufschiebt. Der dadurch entstandene Investitionsstau wird immer größer.

Auf der Einnahmenseite fehlen die außerordentlichen Erlöse aus Grundstücksverkäufen, die im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete eine hoch willkommene Entlastung für die Gemeindefinanzen bedeuteten. Da auch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer nur ein Drittel des sonst im Land üblichen Betrags pro Einwohner betragen, hängen wir wesentlich von den Einkommenssteueranteilen und Zuweisungen des Landes ab.

Angesicht dieser wenig erbauenden Aussichten werden wir weiterhin einen kritischen Blick auf die Ausgaben haben, die erforderlichen Investitionen priorisieren und alles dafür tun, dass die notwendigen Aufgaben weiterhin erfüllt und die öffentlichen Einrichtungen erhalten werden können.

Irishalle

Mit der neuen Irishalle und dem Kindergarten haben wir ein Schmuckstück, auf das wir zurecht stolz sein können. Leider fiel der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Halle in die Coronazeit mit den vielen Einschränkungen. Ein denkbar schlechter Start.

Damit beim Bau Umsatzsteuer eingespart werden konnte, muss die Halle nun so bewirtschaftet werden, dass für die allermeisten Veranstaltungen entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden. Angesichts unserer Haushaltssituation ist es auch geboten, die jährlich anfallenden Abschreibungen und Unterhaltungskosten möglichst zu erwirtschaften. Ziel sollte ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad sein.

Bei den Überlegungen zu Betrieb und Nutzung der Halle war es ein wesentlicher Punkt, dass die schöne Halleneinrichtung und das Inventar möglichst pfleglich behandelt wird. Dafür schien die Bindung an einen Caterer ein geeigneter Weg zu sein, insbesondere da dieser auch die Vermarktung der Halle im Wesentlichen übernehmen sollte.

Nach nun drei Jahren zeigt sich, dass dieses Modell nicht den gewünschten Erfolg brachte und die Halle bei weitem nicht so häufig vermietet werden kann. Leider wird die Halle auch von Eriskircher Bürgern und auch Vereinen nicht in dem Maße genutzt, wie sich Verwaltung und Gemeinderat es erhofften.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gründe dafür sachlich und grundlegend ermittelt werden und die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Irishalle so geändert wird, dass die Nutzung und Auslastung der Halle deutlich verbessert werden. Die Irishalle soll das werden, was einmal angedacht war: eine Halle für die Eriskircher Bürger und Vereine und darüber hinaus ein attraktiver Veranstaltungsort auch für andere Interessierte.

Jugend / Kinder

Kinder, Jugendliche und die Familien sind uns wichtig. Es ist uns wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zur Betreuung von Kleinkindern bestmöglich zu erfüllen und für die Familien ein möglichst optimales Maß an Betreuungsmöglichkeiten anbieten zu können. Die Kosten für die Kindergärten betragen jährlich rund eine Million EUR, doch wir betrachten dies als gute Investition. So werden wir auch unseren Beitrag zur Sanierung des Kindergartens Mariabrunn leisten.

Wenn die Kleinkinder dann größer werden, wechseln sie in die Irisschule. Auch dort investieren wir sehr viel Geld (ca. 2,3 Mio EUR) in die Sanierung der Fassade und der alten Fenster, sowie den Einbau von Lüftungsanlagen. Als nächstes steht dann im Anschluss die dringend notwendige Sanierung der Sanitäranlagen an, die wir unverzüglich angehen wollen.

Neben der Optimierung der baulichen Einrichtungen, ist es uns gelungen, die von uns maßgeblich angestoßene Einrichtung einer Teilzeitstelle für eine Schulsozialarbeiterin durchzusetzen. Obwohl Teile des Gemeinderats diese zunächst nicht für erforderlich hielten, hat sich nun schon nach wenigen Monaten gezeigt, wie wertvoll die Schulsozialarbeit für Schüler und Lehrer ist und wie gut sie akzeptiert wird.

Was in Eriskirch leider fehlt, sind Angebote für die Jugend und eine offene Jugendarbeit. Der Blick in angrenzende Gemeinden zeigt, dass es auch dort schwierig ist, die Jugend mit entsprechenden Angeboten anzusprechen. Dennoch war erst vor kurzem in den Medien zu lesen, dass immer mehr Jugendliche sich enttäuscht und mit wenig Hoffnung von der Gesellschaft abwenden. Wir wollen prüfen, ob ggf. eine Ausweitung der Schulsozialarbeit auf Jugendliche für unsere Jugendlichen eine Verbesserung bringen könnte oder mit welchen anderen Angeboten etwas für die Jugendlichen gemacht werden kann.

Landwirtschaft

Unsere Landwirte und ihre Arbeit sind uns wichtig!
Die ständigen Änderungen der Agrarpolitik, immer neue Umweltvorschriften, der Klimawandel, neue Schädlinge und vieles mehr bedrohen die Existenz unserer Landwirte und erschweren das Wirtschaften.

Wir können im Gemeinderat kaum Einfluss auf die vorgenannten Punkte nehmen, aber das, was in unserer Möglichkeit steht, wollen wir gerne tun, damit der Druck nicht noch größer wird. Möglichkeiten dafür sehen wir z.B. bei der Abwehr von Inanspruchnahmen von landwirtschaftlichen Flächen durch nicht landwirtschaftliche Nutzungen.

Dies könnten z.B. die Ausweisung von Schutzgebieten mit Einschränkungen für die Landwirtschaft sein oder der Bau von Freiflächensolaranlagen, soweit dadurch Pachtflächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Wir wollen uns in solchen Fällen dafür einsetzen, dass Einschränkungen möglichst verhindert werden oder wenigstens ein angemessener Ausgleich dafür geschaffen wird.

Die Schaffung von Agri-PV-Anlagen oder normalen Freiflächen-PV-Anlagen auf eigenen Grundstücken werden wir gerne unterstützen.

Neue Mitte

Der freie Platz zwischen Sporthalle und Kreisverkehr liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unteres Greuth 4. Änderung und Erweiterung“. Im Bebauungsplan ist im Bereich der heutigen Wiese ein Baufenster für ein Wohn- und Gemeinschaftshaus mit Tiefgarage eingetragen. Ein Gebäude am Kreisverkehr vor der Sporthalle würde den vorhandenen befestigten Platz abrunden und ihm erst die gewünschte Platzwirkung verleihen. Diese Sichtweise führte zur Darstellung eines Baufensters und wird auch heute noch von den Planern so als wünschenswert beschrieben.

Die von fast allen Gemeinderäten mitgetragene Einbeziehung der Wiese in das städtebauliche Sanierungsgebiet sollte vor allem die Möglichkeiten offenhalten, hier mit Fördermitteln eine bauliche Nutzung zu ermöglichen. Die Überlegung, evt. einen Neubau für das Rathaus vorzusehen, war nur eine von vielen Möglichkeiten und Überlegungen.

Wie bereits bei dem Stichwort ‚Alte Schulen‘ beschrieben, halten wir es angesichts des zunehmend schlechten Zustands der alten Schulen, deren nur teilweise vorhandenen Barrierefreiheit und der teilweise nur noch spärlichen Nutzung der Gebäude für erforderlich, die Nutzungen und Räumlichkeiten zu ermitteln, die noch nachgefragt und erforderlich sind.

Vor dem Hintergrund der auch langfristig nicht besser werdenden finanziellen Situation der Gemeinde sind bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von notwendigen Investitionen mögliche Optionen nicht von vornherein als undenkbar auszuschließen. Weshalb nicht in der neuen Mitte ein neues Haus für Vereine und VHS prüfen und eine Alte Schule in ein Haus für seniorengerechtes oder soziales Wohnen umwandeln. Die Bewahrung von Traditionen ist gut, aber dies machen und dennoch offen zu sein für Neues und neue Wege ist besser.

Obdachlosen- / Flüchtlingsunterbringung

In unserer Gemeinde haben wir es bislang ganz gut hinbekommen, die Obdachlosen und Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen. Zuletzt konnten wir eine Bundesliegenschaft in der Brückenstraße anmieten und ein Haus am Kirchplatz erwerben. Mit diesen Liegenschaften konnten und können wir wieder unsere Pflicht erfüllen und benötigte zusätzliche Wohnräume bereitstellen.

Nach unserer Beobachtung und auch bestätigt durch den Sachgebietsleiter Integration beim GVV Eriskirch-Langenargen-Kressbronn ist diese Form der Unterbringung deutlich konfliktärmer als in großen Sammelunterkünften. Allerdings leisten die Mitarbeiter bei den Gemeinden und gerade auch im GVV hier großartige Arbeit, für die wir hier auch ausdrücklich danken wollen.

Leider ist noch immer keine dauerhafte Änderung absehbar und weiterhin mit der Zuweisung von Flüchtlingen zu rechnen. Wir wollen deshalb diese bisherige Praxis weiterführen und auch in Zukunft Wohnungen/Häuser im Gemeindegebiet anmieten oder kaufen und die Menschen, die Obdach brauchen, dezentral im Gemeindegebiet verteilen.

Rathaus

Unser Rathaus in Eriskirch ist in einem alten historischen Gebäude mit einem nicht historischen Anbau untergebracht. Die Gebäudesubstanz ist als schlecht zu beschreiben. Im Obergeschoss herrschen in den Sommermonaten tropische Temperaturen von über 30° C. Das Dach im alten Gebäudeteil ist nicht isoliert. Im Keller des alten Gebäudeteils (nur dieser ist nutzbar unterkellert) ist es so feucht, dass permanent eine Entfeuchtungsanlage laufen muss, damit die dort gelagerten Akten und Unterlagen nicht zu modern anfangen. In verschiedenen Räumen sind die Fenster undicht, im Anbau ist das schmale Mauerwerk ungedämmt. Dies sind nur einige der Aspekte, die den schlechten baulichen Zustand des Gebäudes ausmachen.

Die Anforderungen an ein Rathaus sind vielgestaltig: Es soll seinen Zweck erfüllen, das heißt Raum bieten für den teilweise vertraulichen Kontakt zwischen Mitarbeitern und Kunden, die Unterbringung von Akten und EDV-Geräten und nicht zuletzt einen attraktiven Arbeitsplatz für Mitarbeiter, die zunehmend schwieriger zu finden sind.

Wir sind der Auffassung, dass auch hier in nächster Zukunft zu prüfen ist, welche Anforderungen das Rathaus in Zukunft erfüllen muss und welche baulichen Maßnahmen erforderlich wären, um das Gebäude wieder für die nächsten Jahrzehnte zu ertüchtigen.

Aufgrund der offenkundigen Mängel in der Bausubstanz sollte auch hier nicht allein eine Sanierung am jetzigen Standort in Betracht gezogen werden. Da auch für die Alten Schulen eine Überprüfung der Nutzungen und des Sanierungsbedarfs ansteht, könnten sich daraus eventuell auch Optionen für das Rathaus ergeben, sei es übergangsweise oder dauerhaft. Ein Neubau in der neuen Mitte wäre vermutlich eine teure Lösung, die wir nicht als erste Option ansehen.

Wir sind überzeugt, dass die Gesamtbetrachtung aller Liegenschaften bei der Planung der Zukunft der bessere und wirtschaftlichere Weg ist, als jede Liegenschaft nur für sich zu betrachten.

Senioren

Der Anteil von älteren Menschen wird wie in der gesamten Bevölkerung auch in Eriskirch weiter zunehmen. Deren Bedürfnisse sind vielfältig und oft auch individuell sehr unterschiedlich. Sie reichen von barrierefreien Wohnungen, einer angemessenen hausärztlichen Versorgung, Anforderungen an Aufenthaltsbereiche gerade im Hinblick auf den Klimawandel, Angeboten des ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu Sportangeboten z.B. des TSV.

Es ist aus unserer Sicht wichtig, die ältere Generation einzubeziehen und ihr Gelegenheit zu geben, sich einzubringen und Bedürfnisse zu formulieren. Bevor Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, ist auch zu prüfen, ob diese dann auch die gewünschte Akzeptanz erfahren. 

Einen Seniorenfitnesspark zu bauen, nur weil der Gemeinderat einmal vor Jahren dies beschlossen hat und dafür von einem Investor Geld bekam, ist nicht unbedingt sinnvoll. Wenn aus anderen Gemeinden bereits Erfahrungen vorliegen, dass diese nur schlecht angenommen werden und eigentlich eine regelmäßige Betreuung durch einen Verein benötigen, dann ist ein solcher Beschluss nochmals zu überprüfen.

Andere Projekte, wie z.B. barrierefreie, saubere Toiletten, Wasserspender, beschattete Sitzbänke mit Lehnen, die auch allen anderen Menschen zu Gute kommen, sollten da bevorzugt angegangen werden. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen.

Vereine und Ehrenamt

In unserer Gemeinde leben sehr viele Menschen, die sich in der Feuerwehr, in Vereinen und Gruppierungen, in kirchlichen oder bei sozialen Einrichtungen regelmäßig oder bei Anlässen einbringen und ehrenamtlich tätig sind. Diese Aktivitäten sind die Grundlage für unser Gemeindeleben und gestalten es vielfältig und liebenswert.         
Herzlichen Dank an alle, die sich in irgendeiner Form einbringen!

Die Gemeinde könnte die vielfältigen Angebote und Aufgaben so gar nicht leisten. Deshalb unterstützten die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat diese Aktivitäten in vielfältiger Form. Die Förderung reicht von regelmäßiger finanzieller Unterstützung, einmaligen Förderungen bis hin zur Bereitstellung von Liegenschaften, Räumlichkeiten, Gerätschaften und persönlicher Unterstützung durch den Bauhof.

Wir wollen diese vielen ehrenamtlichen Aktivitäten auch weiterhin wertschätzen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde umfassend unterstützen.

Wohnungsbau

Wer schon in Eriskirch eine Wohnung gesucht hat, weiß wie schwierig dies ist. In den vergangenen Jahren ist es der Gemeinde nicht gelungen, Grundstücke für die Ausweisung eines Baugebiets zu erwerben
und so aktiv den Bau neuer Wohnungen zu fördern. Die Schaffung neuen Wohnraums erfolgte lediglich durch private Grundstückseigentümer durch Erweiterung im Bestand und im Bereich der Alten Gärtnerei in Schussenreute.

Der Gemeinderat ist weiter daran interessiert, in einem begrenzten Umfang ein Neubaugebiet zu entwickeln. Um die Preisspirale auf dem Grundstücksmarkt nicht anzuheizen, hat der Gemeinderat baulandpolitische Grundsätze beschlossen, die vorsehen, dass Neubaugebiete nur dort ausgewiesen werden, wo die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde sind. Außerdem kann die Gemeinde so die Bebauung besser steuern und davon profitieren.

Auch in den bereits bebauten Ortsteilen, in denen keine oder alte Bebauungspläne existieren, wollen wir die Innenentwicklung und die
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum fördern. Hierfür wollen wir
Grundsätze der Innenentwicklung erarbeiten, in denen wir für die verschiedenen Bauquartiere beschreiben, wie und in welchem Maß hier aus Sicht des Gemeinderats neuer Wohnraum geschaffen werden kann. Ziel ist auch hier, für alle Grundstückseigentümer transparente und berechenbare Maßstäbe für eine dichtere Bebauung zu schaffen.

Dort wo absehbar ist, dass eine zu dichte Bebauung zu erheblichen Problemen z.B. durch zu viele parkende Autos in zu engen Straßen führen würde, kann es auch geboten sein, einen Bebauungsplan aufzustellen.