Richtigstellung zum Bebauungsplan Schussenreute

Im Mitteilungsblatt vom 5. Mai 2023 schreibt die CDU, „Somit wurde der Bebauungsplan Schussenreute trotz der Gegenstimmen der CDU beschlossen“. Diese Aussage ist irreführend und falsch: Beschlossen wurde nicht der Bebauungsplan, sondern zwei Änderungen des Entwurfes und die erneute Auslegung des Entwurfs sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Wir bedauern, dass die CDU den Kompromissvorschlag zur Ausweisung von zwei 8 m breiten Grünflächen zur Sicherung des Abflusses von Oberflächenwasser bei Starkregen entgegen der ausdrücklichen Empfehlung durch die Fachgutachter nicht mitgetragen hat. Diese hatten darauf hingewiesen, dass die Sicherung des Abflusses vor allem in der Zukunft wichtig sein wird, wenn die Starkniederschläge heftiger werden und sich durch weitere Baumaßnahmen die heutigen Verhältnisse ändern. Noch im November 2022 befürwortete die CDU einstimmig die Ausweisung der Grünflächen. Jetzt stellt sie die Kompetenz der Fachgutachter in Frage und sieht es „als unmöglich an, dass auf dieser Fläche Wasser abfließen kann“.

Mit unserer Entscheidung für die Grünflächen nehmen wir unsere Verantwortung für die Zukunft wahr und schützen Anwohner, die nicht auf die Baumaßnahmen anderer Einfluss nehmen können, auch wenn durch diese der Abfluss von Starkregen zu ihrem Nachteil verändert wird. Es ist Aufgabe des Gemeinderats im Rahmen der Bauleitplanung einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. Wir haben uns davon leiten lassen, dass bei Verzicht auf die Grünflächen es später nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein wird, entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen.

Ihre FWV-Fraktion