Information zum „Bau-Turbo“

Ausführlich informierte uns H. Metzler, Leiter des Baurechtsamts Oberdorf über die als „Bau-Turbo“ bezeichneten neuen Regelungen im Baugesetzbuch und der Landesbauordnung. Diese erlauben wesentliche Abweichungen von bestehenden Regelungen in Bebauungsplänen, wie z.B. von Baufenstern oder der Anzahl von Vollgeschossen. Auch in unbeplanten Gebieten des Innenbereichs kann nun von dem Erfordernis des Einfügens in die Umgebungsbebauung abgewichen werden. Darüber kann nun der Gemeinderat eigenverantwortlich mit seinem Einvernehmen entscheiden. Herr Metzler wies aber darauf hin, dass dabei keine öffentlichen Belange und nachbarschützende Vorschriften verletzt werden dürfen. Weitere Möglichkeiten gibt es im Außenbereich, wenn neue Wohngebäude im Anschluss an bestehende Wohngebiete errichtet werden sollen.

Wir begrüßen diese neuen Möglichkeiten, mit denen wir die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum leichter ermöglichen können. Bei allen Vorteilen müssen wir aber behutsam vorgehen, damit nicht der Eindruck von Willkür entsteht und die Erteilung des Einvernehmens nicht zu unangemessenen Nachteilen für die Nachbarn führen. Wir von der FWV haben uns deshalb dafür ausgesprochen, dass wir zunächst die Chancen und Risiken prüfen wollen, denn mit jedem erteilten Einvernehmen wird ein Präzedenzfall für weitere Vorhaben geschaffen. H. Metzler hat dazu auf die Vorteile einer Formulierung von Leitlinien hingewiesen. Diese sind insbesondere die bessere Beratung von Bauherren, Berechenbarkeit für die Bürger und die Vermeidung von Willkür.