Die Gemeinde wurde im Biodiversitätsstärkungsgesetz 2020 zur Erstellung einer Biotopverbundplanung verpflichtet. Mit dieser Planung werden Vorschläge erarbeitet, wie großflächig Biotope entwickelt und vernetzt werden können. Zur Umsetzung dieser Vorschläge möchte der Landschaftserhaltungsverband auf rein freiwilliger Basis Verträge mit den Eigentümern abschließen. Niemand wird dazu gezwungen, aber wer sich dazu entschließt, der kann mit Fördermittel aus verschiedenen Programmen rechnen. Um die Akzeptanz dafür zu fördern, ist in § 30 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass bis zu 10 Jahre nach Ende des Vertrags die ursprüngliche Nutzung wieder aufgenommen werden kann, auch wenn in der Zwischenzeit auf den Flächen neue Biotope entstanden und geschützte Arten sich angesiedelt haben.
Diese Regelung ist der wesentliche Unterschied zu den Fällen, bei denen Biotope einfach infolge einer bestimmten Nutzung entstehen. Diese sind automatisch gesetzlich geschützt und werden im Auftrag der LUBW regelmäßig kartiert. Mit der Kartierung greift dann das Verbot, diese Biotope zu beeinträchtigen.
Da durch die Planung nicht in das Eigentum der Grundstückseigentümer eingegriffen wird und alle Maßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen, sehen wir in der Planung vor allem eine Chance für die Natur und für die Eigentümer von Flächen, die sie nicht mehr wie früher nutzen wollen oder können. Wir appellieren an alle Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken, die für das Frühjahr geplante Informationsveranstaltung zu besuchen und sich zu informieren.
