Aus der Fraktion

Stellungnahme der FWV-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, sehr geehrter Herr Macherauch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, was hat die kommunale Haushaltsplanung mit der Adventszeit gemeinsam? Die Christen warten auf die Geburt des Erlösers, während die Gemeinderäte und Kämmerer auf Rettung durch ein neue, gerechtere Gemeindefinanzierung durch Bund und

Stellungnahme der FWV-Fraktion zum Urteil im Rechtsstreit Gemeinde Eriskirch / Plümer Wohnbau GmbH
Die FWV-Fraktion im Gemeinderat Eriskirch begrüßt, dass nun mit dem Urteil des Landgerichts endlich der Rechtstreit zwischen den beiden Parteien einen Abschluss finden kann. Das Urteil stellt fest, dass zwar eine Unterwertveräußerung stattgefunden hat, doch diese nicht gegen die EU-Beihilfeverordnung verstößt und deshalb der Grundstückskaufvertrag vom 22.06.2017 nicht nichtig ist,

Petra Rozanowske verabschiedet, Thilo Steinhilber folgt ihr nach
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. November verabschiedeten wir unsere langjährige Kollegin Petra Rozanowske, die auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat ausschied. Seit Sommer 2014 gehörte Petra Rozanowske für die FWV dem Gemeinderat an. Von Januar 2022 bis Juli 2024 war sie erste stellvertretende Bürgermeisterin, danach bis zum Ausscheiden zweite

Deutliche Erhöhung der Parkgebühren im Strandbad
Auf Antrag der CDU wertete die Verwaltung die Parkvorgänge der Jahre 2022 bis 2024 und die Gebühreneinnahmen aus. Einer der Tagesordnungspunkte war die Analyse und Erhöhung der Gebühren auf dem Strandbadparkplatz. Bei der Einführung in 2022 ging es darum, die Kosten, die die Unterhaltung und der Betrieb des Parkplatzes verursachen,

Erhöhung der Abwassergebühren beschlossen
Nach vier Jahren gleichgebliebener Abwassergebühren war es notwendig, die Abwassergebühren neu zu kalkulieren. Da Abwassergebühren nur kostendeckend erhoben werden dürfen, müssen innerhalb von fünf Jahren eventuell entstandene Über- oder Unterdeckungen ausgeglichen werden. Mit der Gebührenkalkulation für 2025 werden deshalb Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2020 bis 2022 ausgeglichen. Dies
