In der Gemeinderatssitzung am 17. November informierte Herr Müller, Fa. Solarkomplex, über die Entwicklung der erneuerbaren Energien und den Beitrag, den die Gemeinden dazu leisten sollen. Wir befürworten und unterstützen die Ausweisung von Flächen für Freiflächensolaranlagen. Mindestens genauso wichtig ist es aber, das Potenzial auf den bestehenden Gebäudedächern auszunutzen.
In dem Beitrag zum Starkregenmanagement zeigte Frau Wieser, Ingenieurbüro Wasser-Müller, auf, dass immer intensivere Starkregen künftig jeden treffen können und dass dafür Vorsorge getroffen werden sollte. Auch wenn nach ihrer Einschätzung andere Gemeinden aufgrund ihrer Topografie stärker gefährdet sind als Eriskirch, so werden wir uns trotzdem dafür einsetzen, dass auch für Eriskirch die Gefahren von Starkregen zeitnah untersucht werden. Wie andere Gemeinden in der Umgebung auch, wollen wir die 70-Prozent-Förderung in Anspruch nehmen und für den Rest Haushaltsmittel bereitstellen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen dann allen Einwohnern zugänglich gemacht und vorgestellt werden.
Erneut war der Entwurf des Bebauungsplans „Schussenreute“ Thema. Im Vergleich zu dem in der Juli-Sitzung vorgestellten Entwurf wurde insbesondere die überbaubare Fläche für Wohn- und Nebengebäude konkretisiert. Zum Thema Abwasser führte Herr Peter, Ingenieurbüro Wasser-Müller, aus, dass die Ableitung von Schmutzwasser für den Bestand und für alle nach dem Planentwurf möglichen Erweiterungen ohne Ausbaumaßnahmen möglich und gesichert ist. Für das Regenwasser ist vorgesehen, dass bei neu hinzukommender Bebauung das Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück in Mulden und Zisternen zurückgehalten und erst zeitverzögert in den Kanal abgeleitet werden soll. Wie von uns gefordert, wurde auch das Thema Starkregenabfluss durch das Ingenieurbüro Wasser-Müller eingehender untersucht. Nähere Infos zum Leitfaden „Starkregenrisikomanagement“ gibt es auf der Homepage der LUBW https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/47871. Die aufgezeigten Handlungsempfehlungen fanden Eingang in den Entwurf, der jetzt in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange geht und zur Einsicht für alle Interessierten öffentlich ausgelegt wird. In dieser Zeit können alle Einwohner Bedenken und Anregungen zur Planung vortragen, nicht nur zu der bereits hinreichend kritisierten optionalen Erweiterung, sondern auch zu anderen konkreten Regelungen im Bebauungsplanentwurf. Über diese muss der Gemeinderat nach Ende der Anhörungsfrist in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen. Bei dem sehr strittigen Thema Ausweisung von zusätzlichen Bauplätzen wollen wir uns die Option offenhalten, um einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der Wohnungsnot in unserer Raumschaft und zu den laut der Bundesregierung insgesamt jährlich erforderlichen 400.000 neuen Wohnungen leisten zu können. Bedauerlicherweise sind bislang alle anderen Versuche, einige Bauplätze zu entwickeln, wegen fehlender Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer gescheitert. Wir gehen davon aus, dass bis zur nächsten Beratung im Gemeinderat die beteiligten Fachbehörden sich erneut zu der optionalen Erweiterung äußern werden und auch Klarheit besteht, inwieweit die notwendigen Flächen für die Erweiterung und die Verbesserung im Bereich der Zufahrt erworben werden können. Wenn bis zur Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen alle Fakten vorliegen, werden auch wir uns als FWV-Fraktion abschließend entscheiden, ob wir an der Option ganz, teilweise oder nicht festhalten wollen.
Ihre FWV-Fraktion