Die FWV-Fraktion informiert über die Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2023, die mit der Vorstellung des neuen Feuerwehrbedarfsplans durch den stellvertretende Kreisbrandmeister Peter Schörkhuber begann. Dieser lobte nicht nur die schnellen Ausrückzeiten, sondern auch den sehr guten Ausbildungsstand und die hervorragende Nachwuchsarbeit unserer Feuerwehr. In den nächsten Jahren stehen der Ersatz der zwei Einsatzfahrzeuge und Verbesserungen im Bereich des Feuerwehrgebäudes an, wofür mit Kosten in Höhe von rund einer Million Euro zu rechnen ist. Unser Fraktionsvorsitzender Egon Wetzel bedankte sich bei den zahlreich anwesenden Feuerwehrkameradinnen und -kameraden für ihre große Einsatzbereitschaft und die viele Zeit, die sie für ihren Dienst aufwenden. Er versicherte ihnen, dass die FWV auch in Zukunft im Rahmen des finanziell Möglichen alles tun werde, damit die Feuerwehr über die erforderlichen Einsatzmittel auf dem aktuellen Stand der Technik verfügt.
Bei dem Wärmeprojekt Tettnang ging es um die Zustimmung zur Gründung der Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang GmbH durch das Regionalwerk Bodensee und die ENGIE Deutschland GmbH. Trotz gewisser Bedenken haben wir am Ende der Gründung zugestimmt. Positiv war für uns, dass zu Beginn mit der Wärmeversorgung der öffentlichen Gebäude der Stadt Tettnang eine sichere wirtschaftliche Grundlage für den ersten Bauabschnitt des Projekts gelegt wird. Weiter sehen wir in dem Projekt die große Chance für das Regionalwerk, an der Seite eines sehr erfahrenen Partners Erfahrungen für spätere eigene Wärmeprojekte in anderen Gemeinden zu sammeln. Möglicherweise können auch wir in Eriskirch mal davon profitieren.
Zum Abschluss gebracht wurde mit dem Satzungsbeschluss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schussenreute“. Damit wurden klare, für jeden nachlesbare Regeln geschaffen, welche Art und welches Maß an Bebauung für die verschiedenen Grundstücke zulässig ist. Im Rahmen des Verfahrens wurde nach Möglichkeit den vorgetragenen Bedenken und Anregungen Rechnung getragen und wo möglich, zum Beispiel bei den Dachformen, vielfältige und auch moderne Lösungen zugelassen. Wo erforderlich, wie beim Schutz vor den Folgen von Starkregen, wurden die Festlegungen getroffen, die nach Auffassung der Experten jetzt für die Zukunft zu treffen waren, weil entsprechende Schutzmaßnahmen später nicht mehr oder nur mit viel höherem Aufwand möglich wären. Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans wird auch die Veränderungssperre außer Kraft treten. Damit können nun Bauanträge gestellt und beschieden werden.
Einen Ausblick auf die Anforderungen und das Verfahren zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen erhielten wir von Herrn Peter vom Ingenieurbüro Wasser-Müller. In seinen Ausführungen beschrieb er den zeitaufwändigen und mit erheblichen Kosten verbundenen Weg zum standardgemäßen Umbau der Bushaltestellen. Das Thema wird uns in den nächsten Sitzungen wieder beschäftigen.
Ihre FWV-Fraktion